Kanzlei Wierzgalla, Schmidt & Kollegen

UNSERE KOMPETENZ – LÖST IHR PROBLEM
 

SOZIALRECHT

Für diesen verwendeten Begriff des Sozialrechtes gibt es keine allgemein gültige Definition. Darunter versteht man gemeinhin unter anderem folgende Rechtsbereiche:

Rentenversicherungsrecht:

Im Bereich der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestell­ten ste­hen Verfahren wegen der Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Vordergrund. In vielen Ver­fahren geht es aber auch um die Höhe von Alters- und Hinter­bliebenenrenten und zum Bei­spiel konkret um die Frage, welche Zeiten über die Rentenbeitragszei­ten hinaus bei der Bespre­chung der Rente zu berücksichtigen sind (zum Beispiel Erzie­hungszeiten).

Unfallversicherungsrecht:

Aus diesem Gebiet ist häufig umstritten, ob zum Beispiel ein Un­fall auf dem Weg zum Arbeitsplatz als „Arbeitsunfall“ anzuer­kennen ist und deshalb ein Anspruch auf Leistungen aus der ge­setzlichen Unfallversi­cherung besteht. Zudem geht es oft um die Frage, ob eine Berufskrank­heit vorliegt, weil der Betroffene möglicherweise aufgrund von Schad­stoffen-Belastungen am Ar­beitsplatz erkrankte. Zu entscheiden ist da­bei vielfach, ob ein Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen oder Ren­te besteht oder ob –im schlimmsten Fall- der Ehepartner oder die Kin­der Hinterbliebenenrente beanspruchen können.

Pflegeversicherungsrecht:

Zuständig ist die Sozialgerichtsbarkeit auch bei Auseinanderset­zungen über Leistungen der privaten und sozialen Pflegeversi­cherung. Hier geht es oft um die Frage, ob überhaupt Pflegebe­dürftigkeit vorliegt o­der welche der Pflegestufen zugeordnet wird und wie hoch folglich das zu gewährende Pflegegeld ist.

Krankenversicherungsrecht:

Sozialgerichte entscheiden unter anderem in Rechtsstreitigkei­ten zwi­schen Versicherten und gesetzlichen Krankenkassen (Orts-, Betriebs- oder Innungskrankenkassen und Ersatzkassen). Dabei geht es vielfach um Arzt- und Zahnarztbehandlungen, die Gewährung von Arznei-, Ver­bands- und Heilmitteln sowie Hilfs­mitteln (Rollstühle, Hörgeräte usw.), Krankenhausbehandlun­gen, medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, Krankengeld, Bewilligung von Haushaltshilfen bei stationären Aufent­halten, häusliche Krankenpflege und Mutterschaftsgeld.

Schwerbehindertenrecht:

In den meisten dieser Verfahren geht es um die Anerkennung von Be­hinderungen und um den Grad der Behinderung, der für die Betroffe­nen auch im Arbeitsleben wichtig ist. Denn ab einem Grad der Behinde­rung von wenigstens 50 gelten sie als Schwer­behinderte und genießen besonderen Schutz – zum Beispiel vor Kündigung. Gestritten wird viel­fach auch um die Gewährung so genannter Nachteilsausgleiche (wie Steuererleichterungen, Par­kerleichterungen, unentgeltliche Beförde­rung im Nahverkehr.)

Arbeitslosengeld:

Hier geht es oft um die Höhe der Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder um die Frage, ob eine so genannte Sperrzeit wegen Ar­beitsaufgabe o­der Ablehnung einer zumutbaren Arbeit berech­tigt ist oder nicht. Zu entscheiden sind daneben Rechtsstreitig­keiten über Maßnahmen der Weiterbildung.

Soziales Entschädigungsrecht:

Hier wird entschieden über Ansprüche von Gewaltopfern, Kriegsopfern oder Personen, die im Rahmen ihres Wehr- oder Zivildienstes geschä­digt wurden.

Hartz IV (SGB II):

Die Sozialgerichte sind auch zuständig für Streitigkeiten über Leistun­gen an erwerbsfähige Arbeitssuchende. Dabei geht es um das so ge­nannte Arbeitslosengeld II (Hartz IV), welches an die Stelle der früheren Arbeitslosenhilfe getreten ist.

Sozialhilferecht:

Dabei geht es unter anderem darum, ob und in welchem Um­fang Men­schen, die bei fehlender Erwerbstätigkeit ihren not­wendigen Lebensun­terhalt nicht oder nicht ausreichend aus Ar­beitseinkommen und Ver­mögen beschaffen könne, Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen. Da­neben wird vielfach um die Zu­erkennung von Hilfen in besonderen Le­benslagen wie bei Krankheit, Behinderung, Alter und Erwerbsminde­rung gestrit­ten.

Gewöhnlich muss man bei einer Behörde einen Antrag stellen, um eine Leistung zu erhalten. Haben Sie dabei auch schon festgestellt, dass bei einer Kontaktaufnahme mit der Behörde Ihr Begehren schon von vornherein als aussichtslos angesehen wird oder man Ihren Antrag erst gar nicht an­nimmt?

Wie verhalten Sie sich, wenn Sie ein ablehnendes Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung erhalten?

Was ist im Einzelnen zu tun, wenn eine Leistung abgelehnt wird, die vom eigenen Empfin­den heraus einem eigentlich zusteht?

In all diesen Fällen, die natürlich sehr unterschiedlich sind, ist dann regelmäßig professionelle Hilfe erforderlich.

Herr Rechtsanwalt Schmidt ist aufgrund seiner speziellen sozialrechtlichen Ausbildung zum Fachan­walt für Sozialrecht zum einen sehr prozesserfahren und hat auch im Umgang mit den Behörden einschlägige Erfahrungen. Regelmäßige Fortbildungen gehören dazu, das erforderliche Fachwissen immer auf dem aktuellen Stand zu halten.

Zu unserer Tätigkeit gehört die gesamte Betreuung des Mandanten. Regelmäßig vom ablehnenden Bescheid über das gesamte Widerspruchsverfahren, das Klageverfahren I. und II. Instanz bis zur Revi­sionsbegründung zum Bundessozialgericht.

Hohe Sachkompetenz und die Bereitschaft sich für die Mandanten einzusetzen, gehören ebenso da­zu, wie die Begleitung des Mandanten während der Verfahren. Oftmals ist die richtige Auswahl eines Sach­verständigen entscheidend für den späteren Erfolg in der Sache. Zu unseren Serviceleistungen gehören auch die Vorbereitung auf mögliche medizinische Untersuchungstermine. Sie erhalten von uns eine Vielzahl von mündlichen und schriftlichen Informationen, die sich im Laufe der vielen ver­gangenen Jahre als äußerst sinnvoll erwiesen haben.

Zu unseren besonderen Tätigkeitsbereichen gehört auch die Beratung älterer noch im Beruf aktiver Menschen, wenn diese in die Phase kommen, ihre berufliche Tätigkeit aufgeben zu wollen oder auf­geben zu müssen. Dies geht oftmals einher mit einer Erkrankung oder Leistungsminderung. In Fällen der Aussteuerung, Nahtlosigkeit, Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld können wir sie kompetent beraten und auch vertreten.

Aufgrund der sozialrechtlichen Ausbildung und einer nachhaltigen Prozesserfahrung verfügen wir über das erforderliche Fachwissen, um sie erfolgreich zu vertreten.

Auf diesem Gebiet steht insbesondere Herr Rechtsanwalt Klaus Schmidt als Fachanwalt für Sozial­recht Ihnen gerne zur Seite. Für die Sendung „WISO“ fungierte Herr Rechtsanwalt Schmidt als Tele­fonexperte für die Tätigkeitsbereiche Arbeits- und Sozialrecht.

Herr Schmidt würde sich freuen, von Ihnen zu hören.