Kanzlei Wierzgalla, Schmidt & Kollegen

UNSERE KOMPETENZ – LÖST IHR PROBLEM
 

Notarielle Tätigkeiten

  • Beurkundungen von Grundstücksverträgen, Grunddienstbarkeiten, Hypotheken, Grundschulden, etc.
  • Erbrecht: Beurkundungen und Testamenten, Erbverträgen, Erbauseinandersetzungen, Erbscheinanträge, etc.
  • Familienrecht: Eheverträge, Scheidungsfolgevereinbarungen, Unterhaltsvereinbarungen, etc.
  • Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen
  • Gesellschaftsrecht: Firmengründung GmbH, KG, OHG, e.K., Ummeldung im HRG, Vereinsregister, etc.
  • Erstellung vollstreckbarer Titel

 Notarielle Beurkundung

Größere Rechtssicherheit bietet die notarielle Beurkundung; gerade bei Grundstücksgeschäften, wo dies zwingend vorausgesetzt wird, sowie bei großen Vermögenswerten. Dies gilt vor allem für die Vorsorge-, Patienten- und Betreuungsvollmacht.
Im Unterschied zur Unterschriftsbeglaubigung hat bei einer notariellen Beurkundung der Vorsorgevollmacht eine Prüfung der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers durch den Notar zu erfolgen, die zwar für das Gericht nicht verbindlich, aber meist doch hilfreich ist.

Der Notar berät darüber hinaus und hilft dabei, klare Formulierungen in die Vollmachtsurkunde aufzunehmen.

Die Originalurkunde (sogenannte Urschrift) verbleibt beim Notar. Für den Bevollmächtigten wird eine Ausfertigung erstellt. Hierdurch ist auch dem Verlust der Vollmachtsurkunde vorgebeugt.