Kanzlei Wierzgalla, Schmidt & Kollegen

UNSERE KOMPETENZ – LÖST IHR PROBLEM
 

Erbrecht

Im Erbrecht steht Ihnen spezialisiert Frau Rechtsanwältin Dr. Spies zur Verfügung.

 Das Erbrecht umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:

 − Testament

− Erbvertrag

− Schenkungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

− Erbschaft

− Enterbung

− Erbschaftssteuer

− Pflichtteil

Im Hinblick darauf, dass in den nächsten Jahren sehr hohe Vermögenswerte vererbt werden, ist es wichtig, zu wissen, welche Möglichkeiten bestehen, Vermögen zu übertragen bzw. zu vererben.

Besonders wichtig ist auch eine Regelung dann, wenn sich Grundeigentum im Ausland befindet.

Da der Anteil „Patchwork-Familien“ auch in Deutschland immer höher wird, sollte auch jeder über die Möglichkeiten informiert sein, wie hier finanziell sinnvolle und auch den Bedürfnissen der Familie angepasste Regelungen getroffen werden können.

Nach dem Tod eines geliebten Menschen ist es wichtig, zu erfahren, welche Rechte und Pflichten auf den bzw. die Erben zukommen und welche Möglichkeiten auch diejenigen haben, die beispielsweise als nahe Angehörige im Testament nicht bedacht sind.

Was ist zu tun, wenn der Nachlass überschuldet ist?

Wer kümmert sich um die Beerdigung und wer ist verpflichtet, die entsprechenden Kosten dafür zu übernehmen?

Welche Ansprüche bestehen, wenn mehrere Erben vorhanden sind?

Frau Dr. Spies berät und vertritt Sie gerne kompetent und spezialisiert in sämtlichen erbrechtlichen Bereichen und behält dabei auch die damit verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen im Auge. Hierbei ist es ihr auch ein Anliegen, soweit dies möglich ist, eine Regelung zu finden, damit, sollte eine streitige Auseinandersetzung notwendig sein, die für die gesamte Familie am wenigsten belastete Lösung gefunden werden kann.

Im Übrigen steht Ihnen für geplante Regelungen diesbezüglich auch unser Notariat zur Verfügung.