Kanzlei Wierzgalla, Schmidt & Kollegen

UNSERE KOMPETENZ – LÖST IHR PROBLEM
 

"bereits stattgefunden"

16. Bürger-Info-Tag

„Rechtliche Notfallvorsorge:
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament“
 

Mittwoch, 1. September 2021
Beginn: 18:00 Uhr

Referentin: Dr. Ute Spies
Notarin in Weilburg

Aufgrund der Pandemiesituation findet der diesjährige Bürger-Info-Tag als Onlineveranstaltung statt. Zur Teilnahme an der Veranstaltung ist die Anmeldung per E-Mail (Adresse: notariat@wierzgalla.de) unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift erforderlich. Sie erhalten rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn einen Zugangslink, der Sie berechtigt, sich bei Microsoft Teams zu der Veranstaltung einzuwählen.

Folgende Betriebssysteme werden unterstützt:
Windows 7 oder höher, Mac OS X 10.10 oder höher, IOS 10 oder höher, Android 4.4 oder höher. Als Browser können Sie Chrome, Microsoft Edge, Firefox und Safari nutzen.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger lade ich zur
Teilnahme herzlich ein.

Wierzgalla, Schmidt & Kollegen
Notarin • Rechtsanwälte • Fachanwälte

Frankfurter Str. 35, 35781 Weilburg
Tel. 06471 92660 www.wierzgalla.de


BGH Entscheidung zu „Prämienanpassungen für private Krankenversicherungen“

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

wir möchten Sie über die Entscheidung des BGHs bzgl. der Zulässigkeit von „Prämienanpassungen für private Krankenversicherungen“ informieren.

Der BGH hat in seinem Urteil vom 16.12.2020 klargestellt, dass es für Beitragserhöhungen erforderlich ist, die Rechnungsgrundlage mitzuteilen. Viele der privaten Krankenversicherungen haben dies nicht getan und damit die Erhöhungen von Prämien unzureichend begründet.

Folge ist, dass die Versicherten diese Prämienanpassungen zurückfordern können.

Bitte prüfen Sie ihre Prämienanpassungen ab 2018 und sprechen Sie uns gegebenenfalls an. Wir beraten und unterstützen Sie gerne.

Die Begründung zur Prämienanpassung finden Sie unter

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020161.html

 

Unser Ansprechpartner für Sie:

Klaus Schmidt

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht